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Gewalt gegen Einsatzkräfte – Forderung: Konsequente und scharfe Strafbeurteilung!

von Trojak
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(24h/lfv) Hessen 02.01.2023 | Aufgrund der jüngsten Ereignisse über Silvester in Berlin, Dreieich und Frankfurt stellt Norbert Fischer, Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Hessen direkt zum Jahresstart notwendige Forderungen. Vorsätzliche Übergriffe auf Einsatzkräfte sind durch nichts zu rechtfertigen und sollten konsequent und auf das schärfste verurteilt werden. Wir rufen zu mehr Respekt und Solidarität gegenüber Einsatzkräften auf – „Keine Gewalt gegen Einsatzkräfte“!

NEUE ESKALATIONSSTUFEN – VORSATZ

In der Silvesternacht wurden in Berlin Rettungskräfte mehrfach mit Pyrotechnik und anderen gefährlichen Gegenständen angegriffen. Ein Löschfahrzeug wurde zudem schwer beschädigt. In 14 Fällen wurden Löschfahrzeuge in Hinterhalte gelockt, so dass in einigen Fällen die Feuerwehrleute nur noch flüchten konnten. Bei Löscharbeiten haben Personen gezielt mit Böllern und Raketen auf Einsatzkräfte geschossen. Einsatzfahrzeuge sind von Unbekannten geplündert worden. In mehreren Fällen musste die Polizei Löscharbeiten absichern.

In Dreieich wurden Feuerwehrangehörige auf der Einsatzrückfahrt vorsätzlich mit Reizgas angegriffen, selbst zu Hilfe eilende Kamerad:innen wurden erneut Opfer der Reizgasattacke. Auch in Frankfurt wurden gezielt Feuerwehrleute und Polizei im Einsatz mit Pyrotechnik beschossen. An manchen Stellen hatten die mutwilligen Störer zudem Barrikaden errichtet, die die Einsätze unnötig erschwerten.

FORDERUNG – Konsequente und scharfe Strafbeurteilung

Bereits im Jahr 2017 wurde im Bundestag das Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften verabschiedet, bei tätlichen Angriffen drohen bis zu fünf Jahre Haft. Gaffen an einer Unfallstelle oder Blockieren der Rettungsgasse auf der Autobahn die Versorgung von Verunglückten erschwert, kann mit bis zu einem Jahr Haft bestraft werden. Wir  fordern schnelleres und vor allem konsequenteres Handeln der Justiz, auch wenn dies öfters das Höchststrafmaß bedeutet. Der Fehlentwicklung Gewalt gegenüber Einsatzkräften muss mit aller Kraft entgegengearbeitet werden.

Schließlich geht es um die Sicherheit aller Menschen. Auch über Schutzmaßnahmen unserer Einsatzkräfte muss nachgedacht und diskutiert werden, Body-Cams und Fahrzeug-Kameras sind nur erste Ideen und ein Tropfen auf dem heißen Stein.

Foto: Landesfeuerwehrverband Hessen

RESPEKT, WERTE und SENSIBILISIERUNG

Angehörige von Rettungsdiensten, Polizei und Feuerwehr gehören zum Rückgrat unserer Gesellschaft, aber der Respekt vor unseren Einsatzkräften oder die Solidarität mit Betroffenen von Katastrophen und Gewalt sind keine Selbstverständlichkeiten mehr. Das betrifft Städte ebenso wie Dörfer auf dem Land. Diese Werte müssen immer wieder Sensibilisiert werden, das ist eine stetige gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Nicht nur Kindertagesstätten und Schulen müssen diese Werte vermitteln, sondern auch die Eltern/Erziehungsberechtigte.

Die Gewaltbereitschaft gegenüber Einsatzkräften ist leider mittlerweile zu einem Dauerthema geworden. Aber dieses Ausmaß hat eine neue Dimension angenommen. Jeder, der in eine Notlage gerät, soll Hilfe bekommen. Dafür setzen sich rund 76.500 Einsatzkräfte der Feuerwehren in Hessen 24 Stunden an jedem Tag ein. Der ganz überwiegende Teil sogar ehrenamtlich. Auch in dem Wissen, dass einige Einsatzsituationen auch große Gefahren bereithalten können. Aber hinterhältige Angriffe durch gewaltbereite Gruppen gehen auf keinen Fall. Wir fordern klar: Keine Gewalt gegen Einsatzkräfte!

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Der Landesfeuerwehrverband Hessen

Der Landesfeuerwehrverband (LFV) Hessen ist der Zusammenschluss aller hessischen Feuerwehren und ihrer rund 500.000 Mitglieder. Mit 76.500 überwiegend ehrenamtlichen Aktiven, 13.000 Angehörigen der Kinder- und 26.000 Angehörigen der Jugendfeuerwehren ist er die größte Hilfeleistungsorganisation in Hessen.

 

Er vertritt die mehr als 2.600 Freiwilligen Feuerwehren in den Städten und Gemeinden, die 55 Werk- und Betriebsfeuerwehren, sowie die sieben Berufsfeuerwehren. Angeschlossen sind weiterhin 174 musiktreibende Gruppen und Züge mit über 6.000 Musikerinnen und Musikern.

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